extreme Witterungsverhältnisse

Bei Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. 

In jedem Fall muss aber die Schule vor Unterrichtsbeginn (per App) informiert werden, wenn ein Kind aufgrund der Witterungsverhältnisse dem Unterricht fern bleibt.

 

 

Neu Unwettererlass:

 

Unwettererlass MSB 05.21.pdf
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